Garten- und Landschaftsbau: bundesweiter Tarif
Für den Garten- und Landschaftsbau handeln der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und die IG Bauen-Agrar-Umwelt bundesweite Tarifverträge aus. Sie regeln Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für gewerbliche und angestellte Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben. Die Tarifergebnisse veröffentlicht der Verband auf seiner Seite. Viele kleinere Betriebe sind nicht tarifgebunden, orientieren sich aber oft daran.
Landwirtschaft und Gartenbau: regional sehr verschieden
In der Landwirtschaft und in den produzierenden Gärtnereien sind viele Betriebe Familienbetriebe ohne Tarifbindung. Die Bezahlung hängt deshalb stark vom Betrieb, von der Region und von deiner Verantwortung ab. Wer einen Stall eigenständig führt, Maschinen komplex einstellt oder Mitarbeiter anleitet, übernimmt mehr als jemand, der nach Anweisung arbeitet. Das sollte sich im Lohn niederschlagen. Sprich es im Gespräch an, wenn du Aufgaben übernimmst, die über die Stellenbeschreibung hinausgehen, zum Beispiel die Betreuung von Auszubildenden oder die Verantwortung für einen Betriebszweig.
Unterkunft und Dienstwohnung
Auf Höfen und in Forstbetrieben abseits der Städte bieten manche Arbeitgeber eine Wohnung auf dem Betrieb oder eine Unterkunft für Saisonkräfte an. Das kann ein echter Vorteil sein, macht aber den Vergleich von Angeboten schwieriger. Lass dir schriftlich geben, ob die Wohnung Teil des Arbeitsvertrags ist, was sie kostet und was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Auch ein Dienstfahrzeug für die Wege zu Feldern, Baustellen oder Revieren gehört zu den Punkten, die du im Gespräch klären solltest.
Die Untergrenze: der gesetzliche Mindestlohn
Für alle Beschäftigten gilt der gesetzliche Mindestlohn. Er liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Das gilt auch für Saisonkräfte in Ernte, Pflanzung oder Weihnachtsbaumverkauf. Wenn Unterkunft oder Verpflegung gestellt werden, lass dir schriftlich geben, was dafür verrechnet wird. Halte deine Arbeitsstunden selbst fest, besonders bei Saisonarbeit mit wechselnden Einsatzzeiten.
Saison und Arbeitszeit
In Landwirtschaft und Gartenbau schwankt die Arbeit über das Jahr. Zur Ernte, in der Pflanzzeit und im Frühjahr im Landschaftsbau fallen längere Tage an, im Winter weniger. Viele Betriebe arbeiten mit Arbeitszeitkonten, um diese Schwankungen auszugleichen. Frag, wie Überstunden erfasst und ausgeglichen werden und ob du im Winter mit Kurzarbeit oder anderen Aufgaben rechnen musst.
Gehälter auf dieser Seite
Typische Gehälter für häufige Stellen:
Tarifbindung, Region, Saison und deine Qualifikation bestimmen das tatsächliche Einkommen. Verbindlich ist nur der Arbeitsvertrag.