Mitarbeiter (m/w/d) · „Saatgutprüfung/-analytik“
- 30Tage jährlicher Erholungsurlaub
unbefristet am Dienstort Jena zu besetzen.
Über das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum: Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum ist im Geschäfts‑bereich des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum als obere Landwirtschaftsbehörde, obere Gartenbaubehörde sowie obere Landesbehörde für die Entwicklung des Ländlichen Raums mit rund 800 engagierten und qualifizierten Mitarbeitern tätig.
Das Referat23 ist für die fachlichen Aufgaben des Pflanzenschutzes und des Saatgutrechts zuständig. Darüber hinaus ist das biologische Labor mit den Laborbereichen Phytopathologie, Mikrobiologie und dem Saatgutlabor in das Referat integriert. In diesen Laborbereichen werden vielfältige Analysen an unterschiedlichen pflanzlichen Materialien durchgeführt, um unter anderem die Saatgut‑ und Erntequalität zu beurteilen sowie Pflanzenkrankheiten und Schadorganismen zu untersuchen. Um valide und reproduzierbare Ergebnisse sicherzustellen, spielt hier die Qualitätssicherung nach anerkannten Standards eine wichtige Rolle.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Pflanzliches Probenmaterial vorbereiten: Proben aus Landwirtschaft und Gartenbau sorgfältig für die weiteren Untersuchungen im Labor vorbereiten.
- Saatgut untersuchen: Die Qualität von Saatgut prüfen, beispielsweise durch Keimfähigkeitstests. Diese Analysen sind wesentlich für die amtliche Saatgutanerkennung, Saatgutverkehrskontrolle, Exporte, Besondere Ernte‑ und Qualitätsermittlung (BEE) und Landessortenversuche (LSV).
- Ergebnisse dokumentieren und auswerten: Untersuchungsergebnisse erfassen, übersichtlich dokumentieren und bei deren Auswertung mitwirken.
- Neue Untersuchungsmethoden mitgestalten: An der Entwicklung und Digitalisierung moderner amtlicher Untersuchungsmethoden mitarbeiten.
- Qualität im Labor sichern: Bei der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung des Labormanagements nach DINENISO/IEC17025 bzw. ISTA‑Akkreditierungsstandard mitwirken.
Ihr Anforderungsprofil:
- abgeschlossene Berufsausbildung als Chemielaborant/in oder Biologielaborant/in
- oder
- abgeschlossene Berufsausbildung als Pflanzentechnologe/in, agrarwirtschaftlich‑technische/r Assistent/in, chemisch‑technische/r Assistent/in, biologisch‑technische/r Assistent/in, landwirtschaftlich‑technische/r Assistent/in oder physikalisch‑technische/r Assistent/in
- für Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist: Deutschkenntnisse mindestens auf dem NiveauB2 (GER), Nachweis erforderlich
Wünschenswert sind darüber hinaus:
- Fachkenntnisse und praktische Erfahrung mit morphologischen Diagnosemethoden sowie allgemeiner Labordiagnostik
- Erfahrungen im Umgang mit Laborinformations‑ und Managementsystemen (LIMS)
- sicherer Umgang mit PC‑Standardsoftware (z.B. Word, Excel)
- Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen in der Qualitätssicherung
- ausgeprägte Teamfähigkeit, Freude an abwechslungsreichen Tätigkeiten, sowie eine strukturierte Arbeitsweise
Das bieten wir Ihnen:
- einen sicheren Arbeitsplatz mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten
- flexible Arbeitszeitregelungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- 30Tage jährlicher Erholungsurlaub
- der24. Dezember/31. Dezember sind arbeitsfreie Tage
- vielseitige interne und externe Angebote an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- attraktive Jahressonderzahlung sowie Krankengeldzuschuss und VBL‑Leistungen zur Altersvorsorge (Tarifbeschäftigte) und
- viele weitere Leistungen des Tarifvertrages der Länder (TV-L)
Die Vergütung von Tarifbeschäftigten erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe6TV-L. Die aktuelle Entgelttabelle und den Entgeltrechner finden Sie unter https://oeffentlicher-dienst.info/.
Die Arbeitszeit beträgt40 Wochenstunden. Die Tätigkeit ist unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist der Nachweis der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss sowie eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Informationen dazu erhalten Sie unter https://wirtschaft.thueringen.de/wissenschaft/anerkennung. Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist ist der Nachweis über die persönliche Anerkennung des Bildungsabschlusses den Bewerbungsunterlagen beizufügen, ansonsten kann keine Berücksichtigung des Abschlusses erfolgen. Eine Kostenübernahme durch das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum für die Anerkennung erfolgt nicht.
Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigungen versandt werden. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an alle Geschlechter. Das TLLLR gewährleistet die berufliche Gleichstellung der Geschlechter nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz. Daher werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bei Vorliegen einer Unterrepräsentanz Bewerber des entsprechenden Geschlechts bevorzugt.
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Bei Übermittlung der Bewerbung per E‑Mail wird darauf hingewiesen, dass durch das TLLLR der Zugang für den Empfang verschlüsselter E‑Mails noch nicht eröffnet ist und somit die Vertraulichkeit der Information für den Übertragungsweg nicht gewährleistet werden kann und daher Bewerber das Risiko einer unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte selbst tragen. Das Einverständnis zur Überprüfung der E‑Mail und der Anhänge auf schädliche Codes und Viren wird bei der Nutzung der E‑Mail‑Kommunikation vorausgesetzt.
Die übersandten Unterlagen können nur als PDF‑Dokument akzeptiert werden. Anhänge anderer Dateiformate oder als ZIP‑Archiv sowie Links oder QR‑Codes zum Nachladen weiterer Dokumente werden aus IT‑Sicherheitsgründen nicht berücksichtigt.
Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden, zu. Diese Daten werden nur für das Auswahlverfahren verwendet und die Dauer des Verfahrens gespeichert. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Daten nicht berücksichtigten Bewerber datenschutzkonform vernichtet.
Informationen zum Umgang mit Ihren Daten im TLLLR und zu Ihren Rechten nach der EU‑Datenschutz‑Grundverordnung finden Sie im Internet unter https://tlllr.thueringen.de/fileadmin/TLLLR/Wir/Daten-schutz/Informationspflichten_Stellenbesetzungsverfahren.pdf.
Auf Wunsch wird Ihnen eine Papierfassung zugesandt.
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